Keine Organschaft zwischen vermietender Tochter und Bankgeschäfte tätigender Mutter

Eine Vermietung ist nicht Teil eines Bankgeschäfts. Vermietet eine Tochtergesellschaft an eine Bankgeschäfte tätigende Mutter, liegt daher keine wirtschaftliche Eingliederung vor. Selbst bei Vorliegen der finanziellen und organisatorischen Eingliederung ist keine Organschaft gegeben.