Keine betrieblichen Einkünfte einer gegenüber bloß den Gesellschaftern tätigen Gesellschaft

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen zwei Landwirten, deren Zweck der gemeinschaftliche Erwerb und die gemeinschaftliche Nutzung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten ist und die gegenüber Dritten im Jahr der Gründung der Gesellschaft keine, in den Folgejahren nur völlig untergeordnete Dienstleistungen erbringt, erzielt jedenfalls im Gründungsjahr keine betrieblichen Einkünfte. Damit fehlt es der Gesellschaft an einer Voraussetzung für die – im Jahr 2004 noch mögliche...