Überlassung der Patientenkartei an Ordinationsnachfolger als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung

Die Überlassung der Patientenkartei stellt eine sonstige Leistung dar, weil die Weitergabe der darin aufgezeichneten Informationen über die behandelten Patienten an den Ordinationsnachfolger nach dem objektiven wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs und nach den Intentionen der Vertragspartner im Vordergrund steht. Denn die Kenntnis der Krankengeschichten der Patienten ist gerade für einen neu beginnenden Arzt von großer Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang ist das dem wirtschaftlichen Vorgang...