Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 25. 2. 2014 die Regierungsvorlage (RV 44 BlgNR 25. GP) zu einem Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird, angenommen. Mit dem Gesetz sollen Handwerkerleistungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft gefördert werden. Die pro Jahr maximal ausschöpfbare Förderung beträgt 600 Euro pro Förderungswerber. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Förderungswürdig...