Neue Leistungsortregeln ab 1. 1. 2015 und EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop (MOSS)

Mit 1. 1. 2015 treten unionsweit neue Leistungsortregeln für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU in Kraft. Gleichzeitig wird für diese sonstigen Leistungen eine einzige Anlaufstelle (oft bezeichnet als „Mini-One-Stop Shop“ oder „MOSS“) geschaffen, um daraus resultierende Rechtsbefolgungskosten für Unternehmer zu minimieren. Die unionsrechtlichen Grundlagen für diese Änderungen finden sich schon...