VERFAHRENSRECHT UND BAO
Am 20. 12. 2005 wurde im BGBl II 2005/435 die VO betreffend Unbilligkeit der Einhebung iSd § 236 BAO kundgemacht. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über deren wesentliche Inhalte geben und praktische Auswirkungen darstellen.